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Steht die leidige Einkommensteuererklärung vor der Tür, hilft der Lohnsteuerhilfeverein. Dies gilt bei Einkünften aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder aus Renten und Unterhaltsleistungen. Die Mitglieder des Vereins werden ganzjährig von A bis Z betreut. Zudem wird bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung beraten. Richtig ist hier überdies, wer Hilfe bei den Anträgen zur Eigenheimzulage, für das Kindergeld, für Lohnsteuerermässigungen, Investitionszulagen oder der Altersförderung benötigt.
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