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Kurzinfo
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Rechtzeitig Rechte wahren
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Wer gegen seine Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht
klagen.
„Ist die Frist versäumt, entfallen alle Ansprüche, egal ob es um Weiterbeschäftigung oder Abfindung geht“, weiß Rechtsanwältin Claudia Walter. Sie ist neben dem Arbeitsrecht ebenso mit dem Verkehrsrecht
besonders vertraut. Ihr juristischer Rat empfiehlt sich außerdem bei familienrechtlichen Fragen, etwa wenn es um Sorgerecht, Unterhalts-
oder Vermögensauseinandersetzungen und Ehescheidung geht. Wo immer möglich, versucht Claudia Walter erst mal zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen, die Zeit, Nerven und Kosten ersparen kann.
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