"Wasserinspektoren" im Freibad

Unser Freibad in Kleinmachnow ist beliebt. Damit die Badefreude ungetrübt bleibt und man sich nicht irgendeine Krankheit oder einen Ausschlag zuzieht, sind die Hygieneinspektoren auf Wacht. Über ihre Arbeit befragte unser Reporter Klaus Zahn die zuständige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises, Cornelia Kümmel.
Welche Gewässer werden von Ihnen eigentlich überwacht?
Wir sind zuständig für die Überwachung der Badestellen, Strand- und Freibäder. In Kleinmachnow betrifft es das Freibad. Am Teltowkanal sind hier keine Badestellen.

Was prüfen Sie da überhaupt? Wie und wie oft wird das gemacht?
Wir prüfen die Unbedenklichkeit des Wassers zum Baden. So etwa aller 14 Tage nehmen wir Proben von den Gewässern, machen eine Untersuchung vor Ort. Die Sichttiefe, wie an einem See spielt hier natürlich keine Rolle, aber beispielsweise die Temperatur und der pH-Wert.Mehrmals in der Saison werden Wasserproben mikrobiologisch auf Fäkalkeime und andere Schadstoffe untersucht. Unser Labor ermittelt zwei Mal pro Saison in einer chemischen Analyse den Stickstoff- und Phosphatgehalt. Bei Verdacht auf Verschmutzungen prüfen wir auch weitergehende Parameter.
Warum sind diese Untersuchungen so wichtig?
Zunächst geht es um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, hier im Freibad um die Badegäste, damit sie sich ungestört im feuchten Naß tummeln können. Bei den Seen beispielsweise wird durch die Untersuchungsergebnisseüber längere Sicht die Entwicklung des Gewässerzustandes sichtbar. Das ist wichtig, um gezielt Maßnahmen zum Gewässerschutz zu ermöglichen.
Wie ist es denn um die Wasserqualität unseres Freibades bestellt?
Die Wasserqualität ist gut. Bedenkenlos kann man sich hier aalen und das Plantschen, bitte sehr auch das Schwimmen, genießen.
Mußten Sie schon einmal Badeverbot verhängen?
Hier in Kleinmachnow nicht. Aber generell ist das auch schon mal vorgekommen. Das heißt, das Badeverbot verhängen nicht wir.Wir nehmen die Proben, liefern die Grunddaten und sammeln die Fakten. Wenn die Faktoren für ein Badeverbot sprechen, informieren wir die Umweltbehörde. Die veranlaßt das Badeverbot
In welchem Auftrag handeln Sie und wer trägt die Kosten?
Wir handeln im staatlichen Auftrag auf der Grundlage des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes und der Badegewässerverordnung sowie der entsprechenden EU-Richtlinie.Die Kosten trägt bei gewerblicher Nutzung der Betreiber der Badestelle. Bei Zuständigkeit der Kommune werden die Kosten derzeit vom Landkreisübernommen.

Es handelt sich hier um einen Archiv-Eintrag.
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