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Für den 26. Oktober 2003 sind im Land Brandenburg Kommunalwahlen angesetzt.
Gemäß Gebietsreformgesetz, das im März 2003 vom Landtag verabschiedet wurde, werden ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow in die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin eingegliedert. Das Amt Rüdersdorf als Verwaltungseinheit für vier Gemeinden wird aufgelöst.
Das Gesetz richtet sich gegen den Willen der Gemeinden Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow, die sich ohne Rüdersdorf zur Gemeinde Niederbarnim zusammenschließen wollten. Hennicken-dorf und Lichtenow legten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften des Gemeindegebiets-reformgesetzes ein und hoffen, dass das Verfassungsgericht eine einstweilige Anordnung erlässt, um den Zusammenschluss aller amtsangehörigen Gemeinden zur Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit den Ortsteilen Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow zunächst zur Wahl am 26. Oktober 2003 zu verhindern. Eine endgültige Entscheidung wird das Verfassungsgericht wohl erst später treffen.
Die Frage ist nun, was wird im Oktober gewählt? Zunächst wird alles darauf vorbereitet entsprechend des Gebietsreformgesetzes eine Gemeindevertretung, einen hauptamtlichen Bürgermeister und Ortsbeiräte zu wählen. Haben die Verfassungsbeschwerden Erfolg, dann muss die Wahl in der Struktur des Amtes Rüdersdorf erfolgen. Dann werden wieder vier Gemeindevertretungen und vier ehrenamtliche Bürgermeister gewählt. Das Amt Rüdersdorf würde weiterbestehen. Wir sprachen darüber mit Adelheid Bufe als amtierende Amtsdirektorin.
Wie wirkt sich diese
Situation auf die Arbeit des Amtes aus?
Adelheid Bufe: Die Gebietsreform bedeutet seit einigen Jahren eine Unsicherheit, die für die Arbeit in den Gemeinden nicht gut ist. Bei uns ist die Situation besonders kompliziert. Ich persönlich hoffe, dass es bald zu einer Entscheidung kommt und man
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dann, in welcher Form auch immer, wieder gut zusammenarbeiten wird.
Wie sehen Sie die Problematik?
Adelheid Bufe: Ich hatte schon damals bei der Amtsbildung gesagt, dass ich mir ein Zusammengehen der Gemeinden ebenfalls vorstellen könnte. Meine persönliche Meinung ist, dass Großgemeinden mit Ortsteilen nicht die schlechteste Möglichkeit sind. In Deutschland ist die Bevölkerungsanzahl nun mal der entscheidende Faktor, wenn es um Mitspracherechte oder um Mittelzuweisungen geht.
Geht dabei nicht die Bürgernähe verloren?
Adelheid Bufe: In unserem Fall würde sich für die Bürger nichts ändern. Jetzt kommt man ins Amt Rüdersdorf, um seine Angelegenheiten zu erledigen. Nachher kommt man ins Gemeindeamt. Die Adresse bleibt die gleiche. Und die neue Gemeinde würde ja immer noch überschaubar bleiben, so dass der Überblick nicht verloren ginge.
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