Wichtige ordnungsrechtliche Begriffe

Gewerbeangelegenheiten
Es gibt erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe. Die Anmeldung des erlaubnisfreien Gewerbes sowie dessen Ummeldung oder Abmeldung müssen dem Ordnungsamt mit Beginn oder Beendigung zur Anzeige gebracht werden. Bei Anmeldung eines Handwerks ist die Vorlage der Handwerkskarte, ausgestellt von der Handwerkskammer, erforderlich.Bei juristischen Personen, etwa GmbH, ist die Eintragung im Handelsregister erforderlich.Erlaubnispflichtige Gewerbe sind grundsätzlich zu beantragen. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Informationen sind im Ordnungsamt erhältlich.Die vollständigen Antragsunterlagen sind mindestens einen Monat vor beabsichtigem Beginn einzureichen für Gaststätten, Spielhallen, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Bewachungs- und Reisegewerbe.Vor Volksfesten, Vereinsfesten, Tag der offenen Tür und ähnlichem sind für Gestattungen die vollständigen Antragsunterlagen mindesten 14 Tage vor Beginn beim Ordnungsamt einzureichen.Die Sperrzeitverkürzungen oder die Sperrzeitaufhebungen für Gaststätten sind mindestens 14 Tage vor möglichem Wirksamwerden beim Ordnungsamt zu beantragen.
Die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für Spielautomaten ist mindestens 14 Tage vor beabsichtigter Aufstellung beim Ordnungsamt zu beantragen.
Sonn- und Feiertagsgesetz, Ausnahmegenehmigungen
Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die die öffentliche Ruhe stören, sind nicht erlaubt. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen vom Ordnungsamt bewilligt werden.
Straßenreinigung
Die Gewege und die kombinierten Geh- und Radwege sowie die Parktaschen und Fahrbahnen bis zur Straßenmitte müssen mindesten einmal wöchentlich gereinigt werden, außer bei der Reinigung durch die Kehrmaschine, da ist die Reinigung nur bis zur Bordsteinkante erforderlich. Der Grundstückseigentümer ist für die Reinigung verantwortlich.Bei Schneebefall besteht die Schneeräumpflicht. Die Gossen und Regeneinläufe sind freizuhalten. Eiszapfen und Schneeüberhänge an den Dächern sind zu entfernen.
Hundehaltung
Die Haltung eines Hundes ist steuerpflichtig. Die Anmeldung erfolgt in der Kämmerei. Die Verunreinigungen durch Tiere sind vom Führer des Tieres unverzüglich zu beseitigen.
OffeneFeuer
Offene Feuer im Freien sind verboten. Brauchtumsfeuer können auf Antrag vom Ordnungsamt genehmigt werden.
Hausnummern
Auf Antrag beim Ordnungsamt können Hausnummern festgesetzt werden. Die Häuser sind mit den genehmigten Hausnummern gut sichtbar zu versehen.
Sondernnutzung
Eine Sondernnutzung des öffentlichen Straßenraums, etwa für das Stellen von Baugerüsten, Containern, Ablagern von Bauschutt oder Kies über einen Zeitraum länger als 24 Stunden bedarf in der Regel der Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Fundsachen
Fundsachen sind verlorengegangene Sachen. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Ordnungsamt unverzüglich den Fund anzuzeigen.
Fundtiere
Fundtiere sind herrenlose Tiere, die sich auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befinden. Sie sind dem Ordnungsamt unverzüglich anzumelden.
WildeMüllkippen
Wilde Müllverkippungen sind unerlaubte Müllentsorgungen außerhalb der dafür vorgesehen Behältnisse oder Deponien auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Plätzen und sind dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Angelegenheiten des Einwohnern- und Meldewesens
Personalausweise müssen beim Ordnungsamt beantragt werden. Bearbeitungszeit: Drei Wochen.Die Bearbeitungszeit für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt 10 bis 14 Tage nach Antragstellung beim Ordnungsamt.Die Bearbeitungszeit für Kinderausweise beträgt eine Woche nach Antragsstellung beim Ordnungsamt.Die Bearbeitung von Lohnsteuerkarten, etwa bei einem Wechsel der Lohnsteuerklasse, erfolgt im Ordnungsamt sofort.Reisepässe müssen beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen.Führungszeugnisse müssen beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 10 bis 14 Tage.Die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung bei einem Wohnungswechsel muss innerhalb einer Woche beim Ordnungsamt erfolgen. Stadtverwaltung Staßfurt

Es handelt sich hier um einen Archiv-Eintrag.
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